Mit einer Parteimitgliedschaft drückst du deine Unterstützung für die wesentlichen Werte unseres Grundsatzprogramms aus. Dazu gehört,
Bitte teile uns doch in ein, zwei Sätzen mit, ob du unseren Positionen zustimmst oder wo du gegebenenfalls anderer Ansicht bist. Wir sagen im Voraus: Vielen Dank dafür!
Bei Schule, Studium, Ruhestand u. Ä. gib bitte das Angestrebte bzw. Ehemalige an.
Wir möchten gern ein kurzes Aufnahmegespräch mit dir führen und bitten dich, uns passende Wochentage und Uhrzeiten zu nennen, an denen wir dich anrufen dürfen. Möchtest du uns lieber selber anrufen? Dann teile uns bitte E-Mail oder Messenger mit, damit wir dir eine Anrufnummer übermitteln können.
Bei allen im Folgenden genannten Beträgen handelt es sich um Monatsbeiträge. Die Finanzordnung sieht einen normalen Beitrag in Höhe von 0,5 % bis 2,0 % des Bruttoeinkommens vor (bitte selbst festlegen). Der Mindestbeitrag beträgt jedoch 8,25 Euro pro Monat. Für Bürgergeldbeziehende, Studierende, Arbeitslose, Rentner:innen und andere Menschen mit geringem Einkommen gilt der reduzierte Beitrag von mind. 3,25 Euro pro Monat. Mitglieder unter 18 sind vom Beitrag befreit. Wenn Du unter 18 Jahre bist, wähle deinen späteren Beitrag aus, den wir nach der Aufnahme auf 0 Euro setzen werden, solange Du unter 18 bist.
Der Beitrag wird in dem Rhythmus eingezogen, den du hier auswählst. Bei halbjährlichem Einzugsrhythmus werden 6 Monatsbeiträge auf einmal eingezogen. Bei jährlichem Einzugsrhythmus werden 12 Monatsbeiträge auf einmal eingezogen. Bei jährlicher Zahlungsweise und Aufnahme als Parteimitglied im 1. Halbjahr wird der volle Mitgliedsbeitrag eingezogen und bei Aufnahme im 2. Halbjahr der halbe.